Bundesregierung reagiert mit GKV-Versorgungsgesetz auf massiven Widerstand des LAOH
Mit dem am 1. Dezember beschlossenen GKV-Versorgungsgesetz werden die seit Januar geltenden Einschränkungen des ambulanten Operierens in Deutschland vom nächsten Jahr an wieder aufgehoben. „Diese Entscheidung ist richtig, vernünftig und nützt den Patienten“, kommentierte der Vorsitzende des LAOH, Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz, den Beschluss. Wir haben lange und heftig dafür gekämpft.
Der Verband von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Fachärzten in Deutschland e.V (LAOH) hatte seit 2010 intensiv gegen die Budgetierung, also Einschränkung des ambulanten Operierens, gestritten. Unter anderem hatte der LAOH Beschwerde bei der EU-Kommission in Brüssel und Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe wegen Ungleichbehandlung eingelegt. Der Grund: während subventionierte Krankenhäuser weiterhin unbegrenzt ambulant operieren durften, wurde der Mengenzuwachs bei niedergelassenen Operateuren gedeckelt. In der Folge ging in vielen OP-Zentren die Anzahl ambulanter Operationen um bis zu 16 Prozent zurück.
Auch der Bundesrat hatte die Position des LAOH unterstützt und eine Budgetierung ambulanter Operationen abgelehnt. Im jetzt verabschiedeten Gesetz heißt es zum ambulanten Operieren wörtlich: „Die mit dem GKV-Finanzierungsgesetz vorgesehene Regelung zur Vergütung vertragsärztlicher Leistungen in den Jahren 2011 und 2012 wird an den mit diesem Gesetz geänderten Rechtsstand zum 1. Januar 2012 redaktionell angepasst. Darüber hinaus wird die Ausgabenbegrenzung extrabudgetärer Leistungen aufgehoben. Damit soll insbesondere das Ambulante Operieren als ambulante Leistung weiterhin gefördert werden.“
Hier können Sie die Pressemitteilung des LAOH als PDF downloaden.
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